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Assistenzberufe

Es gibt verschiedene Assistenzabschlüsse:

  • Staatlich geprüfte Assistenten oder
  • Assistenten von Berufsakademien (BA)
  • privatrechtliche Assistenten von privaten Bildungsinstituten.

Die staatliche geprüften Assistenzberufe werden in zwei Jahren an einer Berufsfachschule erlernt. Häufig wird dabei nebenher noch das Abitur nachgeholt. An einigen Berufsfachschulen werden Bildungsabschlüsse angeboten, die im dualen System nicht ausgebildet werden, besonders im IT- und Medienbereich.

Berufsakademien bzw. Verwaltungsakademien verleihen den Assistenzabschluss - teils erkennbar am Zusatz "(BA)". Hier sind sogar zwei Abschlüsse möglich: Ein Studium und auf dem Weg dorthin ein Berufsabschluss.

Kurse zu den Lernzielen

RecherchezieleRatgeber
ASSISTENT/IN (Staatliche und private Abschlüsse, 9 Kurse zur Abschlussart)  i 
 •  Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht, 4 Kurse zum Abschluss)
 •  Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in für Informationsverarbeitung [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
 •  Assistent/in - Management-Assistent/in [privatrechtlich] (1 Kurs zum sonstigen Merkmal)  i 
 •  Assistent/in - Sozialpädagogische/r Assistent/in (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht, 1 Kurs zum Abschluss)  i 
 •  Assistent/in - Lagerverwaltung [privatrechtlich] (1 Kurs zum sonstigen Merkmal)
 •  Assistent/in - Marketing und Vertrieb [privatrechtlich] (1 Kurs zum sonstigen Merkmal)
Cached, Erstellt 2024-04-20 10:29:02 in 0,052 s
Information: erstellt am 27.06.12, zuletzt geändert am 29.12.15
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