Inhalt
Das Fachgymnasium vermittelt Schülerinnen und Schülern mit einem überdurchschnittlichen Realschulabschluss durch berufsbezogene und allgemeinbildende Inhalte nach zwei Schuljahren die Fachhochschulreife (schulischer Teil) oder nach drei Jahren die allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Voraussetzungen:
Vorrangig werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen,
- die in den Kernfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik) einen Notendurchschnitt kleiner oder gleich 2,4 haben und insgesamt über einen Notendurchschnitt der übrigen Facher von besser als 3,0 verfügen.
- die in einem Bildungsgang der berufsbildenden Schularten einen Notendurchschnitt von kleiner oder gleich 2,4 erworben haben.
Berechtigungen
Die Fachhochschulreife (schulischer Teil) wird am Ende der Jahrgangsstufe 12 zuerkannt, wenn bestimmte Leistungen erbracht wurden. Die Zugangsberechtigung zur Fachhochschule setzt aber voraus, dass zusätzlich ein i.d.R. mindestens einjähriges einschlägiges nicht unterbrochenes Praktikum nachgewiesen wird. - Diese Zugangsberechtigung ermöglicht das Studium in allen Fachrichtungen der Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland.