Inhalt
Die steigende Anzahl der Infektionskrankheiten und die gesetzlichen Bestimmungen zur Hygiene- und Infektionsprävention machen es erforderlich, in jedem Rettungsdienstbereich einen staatlich anerkannten Desinfektor zu beschäftigen. Dieser soll Desinfektions-, Sterilisations- und Schädlingsermittlungsmaßnahmen durchführen oder überwachen, sowie beratend und kontrollierend bei desinfektionsprophylaktischen Maßnahmen mitwirken. Er ist Ansprechpartner für die Leiter des Rettungsdienstes und sämtliches Rettungsdienstpersonal.
Aufnahmebedingungen:
- Rettungsdienstmitarbeiter und Mitarbeiter anderer Berufe
- Hauptschulabschluss oder entsprechender Bildungsstand
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder der Erfüllung der Berufsschulpflicht
- Gesundheitliche Eignung, nachgewiesen durch das Zeugnis eines ermächtigten Arztes (G26.2)
Lehrgangsinhalte (Auszüge):
- Infektionslehre - Desinfektion
- Sterilisation - Rechtsgrundlagen
- Praxistraining im Mikrobiologischem Labor (3 Tage)
Wichtige Information:
Da das Land Schleswig-Holstein keine eigene staatliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erlassen hat, wird unsere Desinfektoren-Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Dies bedeutet u. A., dass dieser Lehrgang 130 Unterrichtseinheiten umfasst und ein 3-tägiges-Praktikum in einem mikrobiologischem Labor beinhaltet. Unsere Ausbildung ist damit in ganz Deutschland anerkannt.
Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Praxisanleiter-Ausbildung
- Dozent im Rettungsdienst
- und andere
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene staatliche und private Möglichkeiten mit der Sie ihre Ausbildung finanzieren können. Kontaktieren Sie uns, wir sind Ihnen gerne behilflich!
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht