Inhalt
Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis (alt:Transportgenehmigung) der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Gefährliche Abfälle zur Verwertung unterliegen bei gewerbsmäßiger Einsammlung oder Beförderung ebenfalls der Erlaubnispflicht. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis, ist sachkundiges Leitungspersonal im Betrieb. Zum Nachweis der Sachkunde gehört der Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs.
AbfAEV
Zielgruppe: - Leitungspersonal in Abfall-Transportbetrieben, Händler und Makler
Voraussetzungen: Die maßgebliche LAGA-Vollzugshilfe verlangt die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Inhalte
- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Sonstiges Umweltrecht
- Straf- und Ordnungsrecht, Haftung
- Nachweisführung (Verfahren, Abfallregister)
- Transport (Inland, grenzüberschreitend), Güterkraftverkehr, Gefahrguttransport
- Vermittlung (Makler, Händler)
- Entsorgungsfachbetrieb (Anforderungen, Zertifizierung, Privilegierung)
- Produktverantwortung
- Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung
- Entsorgungsanlagen (Zulassung, Technik, Betrieb, Arbeits- und Umweltschutz)
Abschluss: Beförderungserlaubnis: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie mit Bezug auf die behördliche Anerkennung der DEKRA Akademie.. - 3 Jahre
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht