Inhalt
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen- und Schienenfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten* bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung schafft hierfür die Voraussetzung.
§ 3(3) Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Zielgruppe: Personen, die zum Gefahrgutbeauftragten bestellt werden sollen, speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger Straße , Schiene und See
Voraussetzungen: Keine besonderen Voraussetzungen erforderlich
Inhalte:
- Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften
- Gefährliche Güter
- Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen
- Dokumentation
- Versandstücke
- Kennzeichnung
- Beförderungsvorschriften
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der IHK zur Anmeldung für die Prüfung. Nach bestandener Prüfung erteilt die IHK einen Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter, der zur Wahrnehmung der Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger Straße, Schiene und See berechtigt. - 5 Jahre
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Gefahrgutbeauftragte/r i