Inhalt
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Binnenschiffen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten* bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung schafft hierfür die Voraussetzung
§ 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Zielgruppe: Personen, die zur Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Binnenschiff vorgesehen sind
Voraussetzungen: Besuch des Seminars "Grundausbildung Gefahrgutbeauftragter: erster Verkehrsträger"
Inhalte:
- Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften
- Gefährliche Güter
- Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen
- Dokumentation
- Versandstücke
- Kennzeichnung
- Beförderungsvorschriften
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der IHK zur Anmeldung für die Prüfung. Nach bestandener Prüfung erteilt die IHK einen Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter, der zur Wahrnehmung der Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Binnenschiff berechtigt. - 5 Jahre ab Datum der Prüfung
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Gefahrgutbeauftragte/r i