Inhalt
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis verfügt. Durch die Teilnahme an der Prüfungsvorbereitung werden die Kenntnisse vertieft, die zur Prüfung vor der IHK benötigt werden.
§ 6 , Absatz 4 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Zielgruppe: Personen, die die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten ablegen wollen, speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger Schiene.
Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Inhalte:
- Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ADR)
- Dokumentation (Begleitpapiere)
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen etc.)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Jeweils im Rahmen mehr oder weniger komplexer Gefahrguttransportaufgaben.
- Durcharbeiten des Fragenkatalogs der IHK (exemplarische Fragen)
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie -
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Gefahrgutbeauftragte/r i