Inhalt
Eine Fachkunde im Strahlenschutz setzt sich grundsätzlich aus dem Besuch von Strahlenschutzkursen und dem Nachweis praktischer Erfahrung zusammen. Zum Erwerb der Fachkunde ‚Röntgendiagnostik‘ sind folgende Strahlenschutzkurse in der angegebenen Reihenfolge zu absolvieren:
Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz nach RöV (8 Stunden)
Grundkurs im Strahlenschutz - medizinischer Bereich (24 Stunden)
Spezialkurs im Strahlenschutz - Röntgendiagnostik (20 Stunden)
Der Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz setzt sich aus 4 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis zusammen. Der theoretische Teil wird hier angeboten, der praktische Teil sollte vor dem Besuch des theoretischen Teils in der Abteilung absolviert worden sein, in der auch die praktische Erfahrung zum Erwerb der Fachkunde gesammelt wird. Ein schriftlicher Nachweis über den praktischen Teil ist vor Beginn des theoretischen Teils vorzulegen.
Zum Erwerb der Fachkunden ‚Computertomographie‘ und ’Interventionelle Radiologie‘ ist der Besuch weiterer Spezialkurse nötig.
Die unten aufgeführten Kurse sind gemäß der Richtlinie ‚Strahlenschutz in der Medizin‘ vom 17. Oktober 2011 sowie der Richtlinie ‚Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin‘ vom 22. Dezember 2005, zuletzt geändert am 27. Juni 2012, von der für den Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung zuständigen obersten Landesbehörde des Landes Schleswig-Holstein und damit bundesweit anerkannt.
Mo. 12:00 -15:00 Uhr: Kenntnisse im Strahlenschutz - theoretischer Teil
Mo. 13:30 Uhr - Mi. 16:30 Uhr: Grundkurs
Do. 9:00 Uhr - Fr. 18:00 Uhr: Spezialkurs
Eine partielle Teilnahme ist möglich.
Zielgruppe: Ärzte
Fortbildungspunkte: 46
Zeiten:
Montag 12:00 - 17:45 Uhr
Dienstag 9:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag 9:00 - 17:45 Uhr
Freitag 9:00 - 18:00 Uhr
- Zertifikat
- Beauftragte und Fachkunde im Strahlenschutz (in der Medizin nach StrlSchV §48)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht