Inhalt
Ziel des Medizin-Produkte-Gesetzes ist es, die Qualität der Leistungen in der Medizin zu verbessern. Zielgerichtete Prüfverfahren, Herstellungs- und Durchführungskontrollen, … sind vom Gesetzgeber eingeführt worden und werden durch diesen überwacht. Ansprechpartner für den Gesetzgeber ist der jeweilige MPG-Beauftragte der einzelnen Rettungswachen.
Um sich gesetzesgetreu zu verhalten und die Umsetzung im Rettungsdienst gewährleisten zu können, bedarf es der Unterweisung und Interpretation der einzelnen Paragraphen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Sie sind Mitarbeiter/in im Rettungsdienst.
Lehrgangsinhalte:
- Informationen über das Medizin-Produkte-Gesetz
- Dokumentation von Vorkommnissen
- Umsetzung des MPG und der medizinischen Betreiberverordnung in den Dienstablauf der Rettungswache
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Medizinproduktegesetz-Beauftragte/r i