Inhalt
Zielgruppe
Alle Personen, die sich mit dem Aus- und Abbau von Asbestzementprodukten (Platten, Rohre etc.) befassen. Interessenten aus dem Bereich Heizung/Klima/Sanitär, die bei der Sanierung von Geräten, Anlagen und Gebäudeteilen Umgang mit asbesthaltigen Produkten (Weichasbest- und Asbestzementprodukte) haben.
Hintergrund
Wenn Ihr Betrieb Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen möchte, bei denen die Arbeiter mit Asbestprodukten umgehen müssen, ist Vorsicht geboten. Der Gesetzgeber hat deshalb den Arbeits- und Gesundheitsschutz geregelt; das Stichwort lautet 'TRGS 519'. Sogenannte ASI-Arbeiten dürfen danach nur durchgeführt werden, wenn Sie sicherstellen, daß die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für diese Arbeiten geeignet ist. Die personelle Ausstattung stimmt, wenn Sie sachkundige Personen beschäftigen. Bei uns erhalten Sie bzw. Ihre Mitarbeiter* im Fall der erfolgreichen Seminarteilnahme den Nachweis der Sachkunde.
Der Gesetzgeber differenziert nach der Belastung der Arbeitnehmer. Der hier angezeigte Lehrgang bezieht sich auf alle Arbeiten an Asbestzementprodukten und auf Arbeiten geringen Umfangs.
Die Arbeiten geringen Umfangs werden folgendermaßen definiert:
(1) Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest können als Arbeiten geringen Umfangs eingestuft werden, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung für das Gesamtobjekt (z.B. Anlage, Gebäude, Betriebsstätte) nachgewiesen wird, dass folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
1. Für die Arbeiten werden nicht mehr als 2 Beschäftigte eingesetzt;
2. die bis zum Abschluss der Arbeiten mit Asbest erforderliche Gesamtarbeitsdauer einschließlich der vor Ort auszuführenden Nebenarbeiten nach Nummer 2.4, insbesondere der Reinigung, beträgt nicht mehr als vier Personenstunden (Freigabe-Messungen nach Nummer 14.5 zählen nicht zum Umfang der Arbeiten);
3. die Faserkonzentration überschreitet während der Arbeiten zu keinem Zeitpunkt 100 000 Fasern/m³.
Rechtliche / normative Grundlagen
Gefahrstoffverordnung, TRGS 519: Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
Inhalte
- Arten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest
- Asbestprodukte Erkennung, Messung, Grenz- und Richtwerte
- Arbeitsschutz
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
- Personelle Anforderungen
- Bestimmungen zum Schutz der Umwelt
- Asbest-Richtlinien
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Sanierungsverfahren und Sanierungsdurchführung
- Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Die Inhalte entsprechen den Anforderungen der TRGS 519. Die Schulungsveranstalter werden von den zuständigen Behörden auf dieser Grundlage anerkannt.
Voraussetzungen
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen
Abschluss
Zertifikat der DEKRA Akademie
Gültigkeit
6 Jahre ab dem Datum der Prüfung
Kompetenz
Die DEKRA Akademie führt seit mehr als 10 Jahren behördlich anerkannte Asbest-Lehrgänge gemäß TRGS 519 durch. Wir sind zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV.
Hinweise
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
Als Mitglied des VDSI erhalten Sie bei erfolgreicher Teilnahme an diesem Seminar folgende VDSI-Punkte: 2 Punkte Themenfeld Arbeitsschutz, 1 Punkt Themenfeld Gesundheitsschutz
Ansprechperson
Frau Jenny Gutowski
Beratung Gefahrgut-Logistik / Umweltseminare
Telefon: +49.40.534393-21
Telefax: +49.40.534393-99
jenny.gutowski@dekra.com
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht