Inhalt
Gemäß § 47 Strahlenschutzverordnung vom 5. Dezember 2018 muss die Fachkunde Strahlenschutz alle fünf Jahre aktualisiert werden. Eine Möglichkeit der Aktualisierung besteht im Besuch eines von der zuständigen Stelle anerkannten Strahlenschutzkurses. Der hier angebotene eintägige Kurs ist am 31. Mai 2007 vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein und damit bundesweit als Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde anerkannt. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass dieser Kurs zur Aktualisierung gem. § 47 Strahlenschutzverordnung nicht ausreichend ist, eine Fachkunde zur Untersuchung beruflich strahlenexponierter Personen (Ermächtigte Ärzte gem. § 175 StrlSchV) zu aktualisieren. Hier ist ein gesonderter Kurs nötig.
Aus dem Inhalt:
- Dosisbegriffe
- Strahlenexposition von Personal und Patient
- Die Strahlenschutzgesetzgebung
- Aktuelle technische Entwicklungen der Röntgenbilderzeugung
- Änderungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung
- Die „rechtfertigende Indikation"
- Abschlusstest
Bitte denken Sie an den Ablauf Ihrer persönlichen 5-Jahres-Frist nach Datum!
Für detaillierte Kursinformation bitte –> hier klicken <– und Sie werden zur Internetseite der Ärztekammer Schleswig-Holstein weitergeleitet.
- Zertifikat
- Beauftragte und Fachkunde im Strahlenschutz (in der Medizin nach StrlSchV §48)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht