Inhalt
Eine Fachkunde im Strahlenschutz setzt sich grundsätzlich aus dem Besuch von Strahlenschutzkursen und dem Nachweis praktischer Erfahrung zusammen. Die Kurse sind gemäß der Richtlinie ‚Strahlenschutz in der Medizin‘ vom 17. Oktober 2011 sowie der Richtlinie ‚Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin‘ vom 22. Dezember 2005, zuletzt geändert am 27. Juni 2012, von der für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung zuständigen obersten Landesbehörde des Landes Schleswig-Holstein und damit bundesweit anerkannt.
Für detaillierte Kursinformation bitte –> hier klicken <– und Sie werden zur Internetseite der Ärztekammer Schleswig-Holstein weitergeleitet.
- Zertifikat
- Beauftragte und Fachkunde im Strahlenschutz (in der Medizin nach StrlSchV §48)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht