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Krebsregister in Praxis und Klinik

Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) , Esmarchstraße 2-4, 23795 Bad Segeberg

Inhalt

Nach dem Landeskrebsregistergesetz sind alle Ärztinnen/Ärzte verpflichtet, bösartige Neubildungen bei ihren Patienten an das Krebsregister zu melden. Um die Ärzte bei der Erstellung der Meldungen zu unterstützen, bietet die Veranstaltung die Gelegenheit, nach einer kurzen theoretischen Einführung die Meldungseingabe im Melderportal zu üben.

Inhalt:

  • Wie arbeitet das klinisch-epidemiologische Krebsregister in Schleswig-Holstein?
  • Welche Aufgaben hat die/der Arzthelfer/-in/MFA dabei?
  • Wie erfolgt die Erfassung von Meldungen an das Krebsregister im Melderportal?

Bitte beachten Sie, dass sich die Einführung ins Melderportal auf die direkte Eingabe von Meldungen bezieht, nicht auf das Hochladen von Schnittstellen-Dateien!

Unterrichtsart
Präsenzunterricht
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