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Tourismusabgabe rechtswirksam in Satzung und Bescheid verankern und durchsetzen

KOMMA - Kompetenzzentrum für Verwaltungs-Management, Heintzestraße 13, 24582 Bordesholm

Inhalt

Grundseminar mit den Rechtsänderungen seit 2017

Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tourismus- und Gemeindeverwaltungen, zu deren Aufgabenbereich die Tourismusabgabe gehört und die insbesondere über keine oder wenig Erfahrungen verfügen.

Inhalte:
1. Rechtsgrundlagen allgemein
2. Rechtsgrundlage der Tourismusabgabe, § 10 KAG
3. Tourismusabgabe - Satzungsinhalt - Rechtsgrundlage
4. Kalkulation des Abgabensatzes

Ziele und Methoden:
Den Teilnehmenden sollen, ausgehend von der Stellung und Bedeutung der Tourismusabgabe im Einnahmebeschaffungssystem eines Tourismusortes, die diese Abgabeart prägenden rechtlichen Grundsätze nahegebracht werden.
Darauf aufbauend werden - unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung - Vorschläge für die Gestaltung der erforderlichen Satzungen erarbeitet, wobei die von der Rechtsprechung geforderte Kalkulation als Grundlage und denkbare Satzungsregelungen sowie Fragen des Veranlagungsverfahrens erörtert und Hinweise für die Argumentation gegenüber Abgabenpflichtigen gegeben werden. Den Teilnehmenden werden Kurzdarstellungen der jeweiligen Themen zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Hinweise:
Bitte folgende Texte mitbringen: Kommunalabgabengesetz, Gemeindeordnung, eigene Satzungen.

Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
04.03.20 - 05.03.20
Mi. und Do.
09:30 - 17:00 Uhr
2 Tage (14 Std.) GanztägigP Präsenzunterricht 430
zzgl. Tagungs- oder Übernachtungspauschale
Vitalia Seehotel 
23795 Bad Segeberg

Anmeldeschluss: 22.01.2020
Vitalia Seehotel

zur Anmeldung

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