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Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht.
Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem 10.09.2009 erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die seit dem 10.09.2009 für alle Neuerwerber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE verpflichtend ist. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden in vorgeschriebenen Kenntnisbereichen. Die Anerkennung der Weiterbildungseinheiten (Module) setzt voraus, dass eine Einheit mindestens 7 Stunden umfasst.
Mit der Teilnahme an unseren Seminaren erfüllen Sie den Nachweis der Kenntnisbereiche 1, 2 und 3 gem. Anlage 1 BKrFQV.
DIE MODULE SIND EINZELN ODER ALS GESAMTES WOCHENSEMINAR BUCHBAR!
Modul 1 - Wirtschaftlich fahren
Modul 2 - Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Modul 3 - Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
Modul 4 - Fahrer und Image
Modul 5 - Ladung sichern
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht