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Gabelstapler und andere Flurförderzeuge stellen besondere Anforderungen an den Fahrer, daher dürfen sie ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen vor, mit deren Abschluss der sogenannte Flurfördermittelschein erworben werden kann. Mit dieser oft auch als "Staplerschein" bezeichneten Qualifikation soll gewährleistet werden, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 ?Flurförderzeuge? (ehemals BGV D 27): Demnach darf ein Unternehmer ?mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand? nur Personen beauftragen, die:
mindestens 18 Jahre alt sind,
für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Die Staplerschein-Ausbildung
Allgemeine Ausbildung ? Theorie
Allgemeine Ausbildung ? Praxis
Allgemeine Ausbildung ? Abschlussprüfung
In vielen Unternehmen wird diese schriftliche Beauftragung über einen Fahrerausweis realisiert. Dieser ergänzt als Dokument den persönlichen Staplerschein und ist, anders als dieser, nicht auf andere Betriebe übertragbar. Im Fahrausweis werden der Einsatzort und das Gerätemodell aufgeführt, ebenso das Datum der letzten Unterweisung. Diese Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen, spätestens nach Ablauf eines Jahres, erneuert werden, um den Mitarbeiter für mögliche Gefährdungen zu sensibilisieren.
Unterrichtet wird Inhouse auf Geräten die der Teilnehmer später befähigt zu führen sein soll.
- Zertifikat
- Gabelstaplerfahrer/in (Staplerschein) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht