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Mit dem Inkrafttreten der EU-Berufszugangsverordnung (EG Nr. 1071/2009) am 4. Dezember 2011 ist bei der erstmaligen Beantragung neuer Lizenzen in Güterkraftverkehrs- und Omnibusunternehmen mindestens ein Verkehrsleiter zu bestellen, der zuverlässig sein und die fachliche Eignung besitzen muss.
Neu ist nur der Begriff des Verkehrsleiters, die Funktion ist auch bisher schon in jedem erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehrs- bzw. Personenbeförderungsunternehmen vorhanden: Im Kern entspricht der neue Verkehrsleiter dem Unternehmer (oder der bisherigen "zur Führung der Geschäfte
des Güterkraftverkehrs/ Omnibusverkehrs bestellten Person"), der mit entsprechendem IHK-Fachkundenachweis das Unternehmen leitet.
Jede/r Unternehmer/in, entweder selbst als Person oder in unternehmerischer Funktion (z.B. als GmbH-Geschäftsführer/in) sollte die Fachkunde selbst nachweisen und somit in der Lage sein, das Unternehmen auch selbst zu leiten!!
Folgende Gründe sprechen dafür:
- Wer die Fachkunde selbst hat, ist für deren Nachweis nicht von anderen abhängig
- Je besser und umfassender Qualifikation, Wissen und Fachkenntnisse des Unternehmers selbst sind, desto größer sind die Chancen für eine erfolgreiche Unternehmensführung
Die Bestellung eines Verkehrsleiters zur Führung der Geschäfte bei fehlender Fachkunde des Unternehmers löst das Problem oft nur kurzfristig. Beim Ausscheiden des Verkehrsleiters (z.B. auch durch Unzuverlässigkeit bei der Tätigkeit als externer Verkehrsleiter für ein weiteres Unternehmen) ist das Problem wieder da.
- Zertifikat
- Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr (Vorbereitung auf die IHK-Prüfung)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht