Inhalt
Die TRBA 250 – technische Regel für biologische Arbeitsstoffe gehört zu den
aushangpflichtigen Vorschriften in einem Unternehmen des Gesundheitswesens. Sie
beschäftigt sich mit Arbeitsschutzvorschriften, die sich aus der Gefährdungsanalyse auf der
Basis der TRBA 500 ergeben. Diese Gefährdungsanalyse ist für jeden Unternehmer im
Gesundheitswesen Pflicht und wird in der Regel von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und
dem Betriebsarzt durchgeführt, eine Unterstützung seitens einer Hygienefachkraft und eines
Hygienebeauftragten des Unternehmens ist in diesem Zusammenhang sinnvoll.
In dieser Fortbildung geht es darum, die Risikogruppen der Mikroorganismen, die daraus
resultierenden Schutzstufen und den Umgang im Rahmen des Personalschutzes zu erläutern.
Es ergeben sich Pflichten für den Arbeitgeber und auch für den Arbeitnehmer, die dem
Gesundheitsschutz dienen und somit einen Schutz für die dem Unternehmen anvertrauten
Patienten darstellt.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht