Inhalt
Zielgruppe
Sowohl Neueinsteiger im Transportgewerbe als auch erfahrene Fahrer* im beruflichen Güterkraft- und Personenverkehr sind zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet. Der Nachweis über insgesamt 35 Stunden (in 5 Modulen zu je 7 Std.) muss für Busfahrer erstmals am 10.09.2013 und für Lkw-Fahrer am 10.09.2014 erbracht sein. In Deutschland wird die Ziffer „95“ in Verbindung mit einer Frist in Spalte 12 der Fahrerlaubnis eingetragen.
Wir beraten Sie gerne über die Voraussetzungen, den zeitlichen Ablauf und die Inhalte dieser Weiterbildung.
Hintergrund
Bereits im Jahr 2003 hat die EU eine Richtlinie erlassen, in der gemeinschaftliche Regeln für die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern festgelegt wurden. Für alle Fahrer gilt in Zukunft eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren in vorgeschriebenen Themenbereichen.
Voraussetzungen
Besitz einer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE; D1, D1E, D oder DE
Abschluss
Teilnahmebescheinigung pro Modul oder Gesamtbescheinigung der 35 Std. zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.
Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitstunden teilnehmen, erhält er keine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.
Gültigkeit
Alle 5 Jahre erneuter Nachweis der kompletten Weiterbildung (35 Std.).
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Teilqualifikation