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Geländegängige Teleskopstapler bedienen - Allgemeine Qualifizierung für Fahrpersonal Stufe 1

DEKRA Akademie GmbH Norderstedt, In de Tarpen 76-80, 22848 Norderstedt

Inhalt

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter*, die mit einem geländegängigen Teleskopstapler mit starrem Aufbau arbeiten bzw. dies zukünftig beabsichtigen

Hintergrund

In immer mehr Unternehmen kommt mittlerweile der Teleskopstapler in den unterschiedlichsten Bereichen zum Einsatz. Durch die Vielseitigkeit der möglichen Anbaugeräte ist er ein wahres Multitalent unter den Maschinen. Wer einen Teleskoplader führen möchte, muss damit sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Die Allgemeine Qualifizierung befähigt den damit beauftragten Mitarbeiter zum Führen von Teleskopstaplern mit starrem Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufeln oder Lasthaken.

Zusatzleistungen

Der Seminarpreis beinhaltet die

  • Teilnehmerunterlagen,
  • Verpflegung und den Bedienerausweis.

Bitte ein Lichtbild für den Bedienerausweis sowie Sicherheitsschuhe (wenn vorhanden) für den praktischen Teil mitbringen.

Rechtliche / normative Grundlagen

DGUV Grundsatz 308-009 , DGUV Vorschrift 68

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
  • Umsturzgefahren
  • Anfahren, Überfahren, Anschwenken
  • Umgang mit Lasten
  • Anbau und Wechsel von Anbaugeräten
  • Arbeiten in der Nähe von Frei-/Fahrleitungen
  • Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr, Sonderrechte
  • Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Qualifikation und Pflichten des Bedieners
  • Prüfungen
  • Sicheres Durchführen der erforderlichen Wartungsarbeiten
  • Unfallgeschehen
  • Sondereinsätze
  • Praktische Qualifizierung

Voraussetzungen

Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Führen von Flurförderzeugen erlangt wird, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus.
Anlassbezogen kann die körperlichen Eignung zum Führen von Flurförderzeugen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.

Bei Teleskopmaschinen im öffentlichen Strassenverkehr gelten folgende Voraussetzungen:

  • kleiner als 6 km/h (ohne Gewichtsbegrenzung) = kein Führerschein
  • kleiner gleich 25 km/h (ohne Gewichtsbegrenzung) = Klasse 5, EFSK :L
  • größer als 25 km/h bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht = Klasse 3, EFSK: C1
  • größer als 25 km/h und 7,5 t zul. Gesamtgewicht = Klasse 2, EFSK: C
  • größer als 25 km/h bis 60 km/h ohne Gewichtsbegrenzung EFSK: T (Gilt nur für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe und Einsatz)

Abschluss

Personenbezogener Fahrausweis der DEKRA Akademie mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch)

Gültigkeit

Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet

Kompetenz

Die DEKRA Akademie steht für über 40 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV.

Hinweise

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.

Ansprechperson

Frau Sabina Malgorzata Raszczyk
Telefon: +49.40.534393-31
Telefax: +49.40.534393-99
sabina.raszczyk@dekra.com

Unterrichtsart
Präsenzunterricht
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