Inhalt
Mit Änderung des §14 des Apothekengesetzes (ApoG) sind Rettungsdienste den Krankenhäusern in Bezug auf die Vorhaltung und Versorgung mit Arzneimitteln gleichgestellt worden. Um einem Organisationsverschulden vorzubeugen, muss die Geschäftsführung eine oder mehrere sachkundige Personen mit der Aufgabe der Organisation, Bestellung, Dokumentation und Lagerung von Arzneimitteln beauftragen. Gleichzeitig sind die Arzneimittelbeauftragten Ansprechpartner für die verantwortlichen Ärzte, Apotheker und Kollegen. Diese Ausbildung vermittelt weit mehr als nur Sachkunde!
Teilnahmevoraussetzungen:
- Sie sind Mitarbeiter/in im Rettungsdienst.
Lehrgangsinhalte:
- Beschaffung, Lagerung, Verwaltung von Medikamenten
- Umgang mit Medikamenten und die dazugehörige Dokumentation
- Chargenüberprüfung
- Controlling
- Besonderheiten BtM
- Rechtliche Aspekte
- weitere Themen
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Arzneimittel-Beauftragte