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Fortbildung für Betreuungskräfte - Betreuungskräfte in der Sterbebegleitung

IBAF - Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gGmbH Pflege-Schulungszentrum Norderstedt, Rugenbarg 63 a, 24848 Norderstedt

Inhalt

Hinweis:
Mit der Teilnahme an der einer Qualifizierung sind die Voraussetzungen zur Anerkennung als Betreuungskraft gemäß den Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 23. November 2016 PSG 2) erfüllt. Dadurch sind die Betreuungskräfte verpflichtet pro Jahr 16 Stunden Fortbildung nachzuweisen.

Was ist der Unterschied zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen?
Die Qualifizierung nach § 53c ist wesentlich umfangreicher. Dementsprechend grösser sind die Einsatzmöglichkeiten. Alle Ausbildungsinhalte des § 45b (ambulante Einrichtungen) sind auch Gegenstand in der Weiterbildung nach §53 c.
Als Betreuungskraft nach § 53c können Sie sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten als auch bei der Vielzahl an ambulanten Pflegediensten von privaten Unternehmen und gemeinnützigen Trägern.

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
20.11.23
Mo.
08:00 - 15:00 Uhr
1 Tag (8 Std.) GanztägigP Präsenzunterricht 130 Rugenbarg 63a
22848 Norderstedt
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