Inhalt
Hinweis:
Mit der Teilnahme an der einer Qualifizierung sind die Voraussetzungen zur Anerkennung als Betreuungskraft gemäß den Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 23. November 2016 PSG 2) erfüllt. Dadurch sind die Betreuungskräfte verpflichtet pro Jahr 16 Stunden Fortbildung nachzuweisen.
Was ist der Unterschied zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen?
Die Qualifizierung nach § 53c ist wesentlich umfangreicher. Dementsprechend grösser sind die Einsatzmöglichkeiten. Alle Ausbildungsinhalte des § 45b (ambulante Einrichtungen) sind auch Gegenstand in der Weiterbildung nach §53 c.
Als Betreuungskraft nach § 53c können Sie sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten als auch bei der Vielzahl an ambulanten Pflegediensten von privaten Unternehmen und gemeinnützigen Trägern.
- Zertifikat
- Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht