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Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr

SVG Fahrschule Nord GmbH, Ilsahl 1, 24536 Neumünster

Inhalt

Kraftfahrer die nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis Klasse C1 oder C erwerben, dürfen Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken nur mit einer Grundqualifikation durchführen. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung durch die zuständige IHK.

Maßnahmen Dauer:

  • 4 Wochen
  • 4 Wochen / 20 Tage ( 188 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten )
  • Nach dem BKrFQG sind 140 Zeitstunden (60 Minuten) vorgeschrieben

Lehrgangsvoraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre.
  • Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.

Während der Maßnahme kann kein Urlaub gewährt werden.

Zertifikat
Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
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