Inhalt
Die Grundlage im Rettungsdienst: Nach den Vorgaben des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen vom 20.09.1977 ist die Rettungssanitäter/ Rettungshelfer-Ausbildung die Voraussetzung, um aktiv im Rettungsdienst mitarbeiten zu können. Die Ausbildung ist damit für alle Personen geeignet, die sich ehren- oder hauptamtlich im Rettungsdienst engagieren wollen.
Aufnahmebedingungen
- Mindestalter 17 Jahre
- Sie müssen mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen.
- Sie benötigen ein ärztliches Attest, welches ihre physische und psychische Eignung für den Rettungsdienst bestätigt (nicht älter als 3 Monate).
Die 520-Stunden-Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:
- 1. Teil: 160 Stunden Theorie in unserem Hause mit den Schwerpunkten
- Anatomie & Physiologie
- Krankheitslehre
- Spezielle Notfallmedizin
- Rettungsdienst-Organisation & Einsatztechnik
- Gesetzeskunde
- Grundlagen der Hygiene & Desinfektion
- Funkgrundlagen im Rettungsdienst
- 2. Teil: 160 Stunden Klinikpraktikum (möglichst in den Abteilungen Notfallaufnahme und Intensivstation)
- 3. Teil: 160 Stunden Rettungswachenpraktikum (es muss nicht zwingend eine Lehrrettungswache sein)
- 4. Teil: 40 Stunden Abschlusslehrgang in unserem Hause inklusive der staatlichen Prüfung zum Rettungssanitäter
Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Organisatorischer Leiter des Rettungsdienstes
- Ausbildung im Intensivtransport
- und andere
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene staatliche und private Möglichkeiten mit der Sie ihre Ausbildung finanzieren können. Kontaktieren Sie uns, wir sind Ihnen gerne behilflich!
- Abschluss
- Rettungssanitäter/in (Fortbildung, PrüfO Landesrecht) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht