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Abfallrecht - Komplettschulung Anzeige- und ErlaubnisVO, Entsorgungsfachbetrieb + Abfallbeauftragte/-r - Erstschulung

DEKRA Akademie GmbH Norderstedt, In de Tarpen 76-80, 22848 Norderstedt

Inhalt

Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis (alt:Transportgenehmigung) der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Gefährliche Abfälle zur Verwertung unterliegen bei gewerbsmäßiger Einsammlung oder Beförderung ebenfalls der Erlaubnispflicht. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis ist fachkundiges Leitungspersonal im Betrieb. Zum Nachweis der Fachkunde gehört der Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs. Ab 2012 sind Abfalltransporte auch in relativ kleinen Mengen anzeigepflichtig. Dazu muss der Unternehmer ebenfalls seine Sachkunde nachweisen (AbfAEV). Dies betrifft u. U.auch Handwerksbetriebe oder Bauunternehmungen, die pro Jahr mehr als 20t Abfall oder mehr als 2 t gefährlichen Abfall von der Baustelle oder vom Kunden zurücktransportieren, Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb dient nicht nur der Qualitätssicherung im Betrieb und als Qualitätsnachweis gegenüber den Kunden. Sie bietet Unternehmern auch formale Vorteile wie den Wegfall der Beförderungserlaunispflicht. Eine Voraussetzung für die Zertifizierung ist der Nachweis der Fachkunde des Leitungspersonals. Diese Fachkunde besteht aus drei Komponenten: der einschlägigen Berufsausbildung und -erfahrung sowie dem Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs. Abfall-Beauftragter wird man erst mit der Bestellung, z.B. durch den Betreibern einer Anlage, in der regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen. Der Abfall-Beauftragte muss dazu fachkundig sein. Die Fachkunde gilt als nachgewiesen, wenn sowohl Berufsausbildung, Berufserfahrung, als auch ein Seminarbesuch belegt werden können. Die Tätigkeit als Betriebsbeauftragter ist sowohl in angestellter als auch in externer Position möglich. Die DEKRA Akademie bietet ein modular aufgebautes Seminar, das die Qualifikation für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben einschließt.

Kreislaufwirtschaftsgesetz; Entsorgungsfachbetriebsverordnung; Abfall Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) (alt:Beförderungserlaubnisverordnung)

Zielgruppe: - Leitungspersonal von Abfalltransportbetrieben, Händler und Makler - Leitungspersonal im Entsorgungsfachbetrieb - Personen, die den Fachkundenachweis für ihre zukünftige Tätigkeit als Abfallbeauftragter* benötigen.

Voraussetzungen: Die maßgebliche LAGA-Vollzugshilfe verlangt die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Inhalte:

  • Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
  • Sonstiges Umweltrecht
  • Straf- und Ordnungsrecht, Haftung
  • Nachweisführung (Verfahren, Abfallregister)
  • Transport (Inland, grenzüberschreitend); Güterkraftverkehr, Gefahrguttransport
  • Vermittlung (Makler, Händler)
  • Entsorgungsfachbetrieb (Anforderungen, Zertifizierung, Privilegierung)
  • Produktverantwortung
  • Abfalleigenschaften und Charakteristik, Abfallbewertung
  • Entsorgungsanlagen (Zulassung, Technik, Betrieb, Arbeits- und Umweltschutz)
  • Rechtsgrundlage, Eignung und Bestellung des/der Betriebsbeauftragten für Abfall
  • Betriebliche Praxis des Betriebsbeauftragten für Abfall

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie (im Fall des Leitungspersonals von Entsorgungsfachbetrieben mit Bezug auf die behördliche Anerkennung der DEKRA Akademie). - EfbV: 2 Jahre; AbfAEV 3 Jahre.

Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
02.05.22 - 06.05.22
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 16:00 Uhr
5 Tage (41 Std.) GanztägigP Präsenzunterricht 1570
Teilnehmerunterlagen, Gesetzestexte sowie die Seminarverpflegung sind im Preis bereits enthalten.
Best Western Hotel Schmöker-Hof,Oststraße 18
22844 Norderstedt

max. 15 Teilnehmende

zur Anmeldung

19.09.22 - 23.09.22
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 16:00 Uhr
5 Tage (41 Std.)
GanztägigP Präsenzunterricht
s.o.
1570
Teilnehmerunterlagen, Gesetzestexte sowie die Seminarverpflegung sind im Preis bereits enthalten.
s.o.

max. 15 Teilnehmende

zur Anmeldung

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