Inhalt
Zielgruppe
Personal, das bei Schadstoffsammelstellen beschäftigt ist
Hintergrund
Laut TRGS 520 muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein (mind. 2 Mitarbeiter). Einer der Mitarbeiter* muss eine 'Fachkraft' mit der Sachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über den Sachkundenachweis verfügen. Der Betreiber der Sammelstelle hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte mindestens einmal jährlich aufgabenspezifisch fortgebildet werden. Hilfskräfte sind entsprechend zu unterweisen.
Zusatzleistungen
Im Seminarpreis sind die Schulungsunterlagen sowie die Seminarverpflegung bereits enthalten.
Rechtliche / normative Grundlagen
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520
Inhalte
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
- Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
- Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen
- Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle
Voraussetzungen
Sie sind Fachkraft gemäß TRGS 520
Abschluss
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit
1 Jahr
Kompetenz
Die DEKRA Akademie ist im Bereich der Entsorgungslogistik ein behördlich anerkannter Seminarveranstalter mit einem umfassenden und stark praxisbezogenen Angebot. Wir sind zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV.
Hinweise
Im Fortbildungsseminar wird besonderer Wert auf die Behandlung von Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen gelegt. Ggf. ist eine Förderung der Weiterbildung über das Bundesamt für Güterverkehr möglich:
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 70 % (KMU) oder 60% (übrige Unternehmen) gewährt. Die förderfähigen Maßnahmen sind in einer Anlage zur Richtlinie aufgeführt (www.bag.bund.de).
Gefördert werden: betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin, Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen.
Bitte informieren Sie sich bevor Sie buchen unter www.bag.bund.de!
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
Ansprechperson
Frau Jenny Gutowski
Beratung Gefahrgut-Logistik / Umweltseminare
Telefon: +49.40.534393-21
Telefax: +49.40.534393-99
jenny.gutowski@dekra.com
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Sachkundenachweis