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Am 1. März 2020 ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Deutschland in Kraft getreten, um denjenigen Arbeitnehmern aus nicht EU-Ländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern, die von den Unternehmen aufgrund des Fachkräftemangels dringend benötigt werden. Zielgruppe sind hierbei Hochschulabsolventen sowie Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Arbeitgeber haben nun zudem die Möglichkeit, das Anerkennungs- und Visaverfahren über ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren zu verkürzen.
Zu den wichtigsten Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gehören:
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Hilfe bei der Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen gibt es in Schleswig-Holstein durch das Beratungsangebot des IQ Netzwerkes Schleswig-Holstein.
Wenn zur vollständigen Anerkennung einer Berufsqualifikation noch Qualifikationen fehlen, kann eine Anpassungsqualifizierung erforderlich sein. Passende Weiterbildungen, die Ihnen den Weg zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ebnen können, finden Sie bei uns im Kursportal Schleswig-Holstein.
Speziell im Hinblick auf das Erlernen der deutschen Sprache gibt es das Deutschportal, in dem übersichtlich und ganz gezielt nach dem Zielsprachniveau sowie Berufssprachkursen gesucht werden kann. Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach einem passenden Kurs in unserem Portal benötigen, wenden Sie sich an unsere Service-Hotline unter 04101-80890.
Weiterführende Informationen:
Infomationsseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Fragen und Antworten des BMI zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Informationsseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland (mehrsprachig)