Inhalt
Die Heilmittelverordnung entspricht einem vom Vertragsarzt oder Vertragszahnarzt ausgestellten Rezept. Die darin aufgelisteten Heilmittel sind ärztlich verordnete Dienstleistungen. Dazu zählen medizinische Maßnahmen wie Physikalische Therapie, Ergotherapie, Podologische Therapie und Stimm- Sprech- und Sprachtherapie, welche nur von ausgebildeten Therapeuten abgegeben werden dürfen. Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) tragen die Kosten – sofern die Heilmittelverordnung formalen und inhaltlichen Anforderungen entspricht. Um abrechnen zu können, muss das Rezept also vollständig und korrekt ausgefüllt sein.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht