Inhalt
Zielgruppe: Ausbilder/ Trainer, die in der Luftsicherheit tätig sind.
Voraussetzungen: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz behördliche Ausbilderzulassung
Grundlage: Ziffer 11.5.2 des Anhangs der DVO (EU) Nr. 2015/1998 § 2 Abs. 3 LuftSiSchulV
Kursziel: Schulungsbescheinigung der DEKRA Akademie GmbH Aviation Services
Gültigkeit: 12 Monate
Ausbilder, die im Bereich der Luftsicherheit tätig sind, benötigen ab ihrer Zulassung eine jährliche Fortbildungsunterweisung von mindestens 4 Stunden. Luftsicherheitsbeauftragte benötigen mindestens 3 Stunden jährlich.
- Luftsicherheitsgesetzliche Bestimmungen - aktuelle Vorschriften/ Verordnungen - Auswirkungen von Änderungen auf die Schulungsinhalte - Verantwortung von Luftsicherheitsbeauftragten - Folgen aus Verstößen gegen rechtliche Vorgaben - Frachtabwicklung, K
Terminoption: auf Anfrage
- Sonstiges Merkmal
- Luftsicherheitsbeauftragte/r [privatrechtlich]