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Grundqualifikation Berufskraftfahrer (beschleunigt)

, Oldesloerstraße 81, 23795 Bad Segeberg

Inhalt

theoretischer Unterricht zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Berufskraftfahrer gewerblicher Güterkraftverkehr / Personenverkehr

HINTERGRUND
Die Anforderungen an Kraftfahrer im Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Das bedeutet u.a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10.09.2009 erwerben werden und die diese gewerblich für die Güterbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Das gilt für alle ab dem 18. Lebensjahr für eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C1E und ab dem 21. Lebensjahr für eine Fahrererlaubnis der Klassen C oder CE.
Die erforderlichen Kenntnisse können im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei der Besitz einer Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erworben werden.

RECHTLICHE / NORMATIVE GRUNDLAGEN
Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer/innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV), Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und Handelskammern.

INHALTE
Basiswissen Lkw/Bus

  • Nutfahrzeugtechnik
  • Arbeitsrecht und -sicherheit
  • Gesundheitsschutz

Spezialwissen Lkw

  • Güterbeförderung
  • Güterkraftverkehrsmarkt

Perfektionsfahrten

VORAUSSETZUNGEN
Die beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr darf ab dem 18. Lebensjahr (C1, C1E) bzw. erst ab dem 21. Lebensjahr (C, CE) absolviert werden.
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung.

ABSCHLUSS
Teilnahmebescheinigung gem. BKrfQG, IHK-Prüfungszeugnis 'beschleunigte Grundqualifikation' nach erfolgreicher IHK Prüfung möglich.

GÜLTIGKEIT
Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.

Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.

Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.

Zertifikat
Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
k. A. 140 Std. P Präsenzunterricht 2500
je Teilnehmer
Oldesloerstraße, 81
23795 Bad Segeberg

max. 6 Teilnehmende

mind. 3 Teilnehmer

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