Inhalt
Zielgruppe
Sanierungs- und Baustellenleiter*, Architekten und Bauingenieure, Mitarbeiter von Sanierungsfirmen und verantwortliche Personen aus dem Bereich Klima/Lüftung/Isolationstechnik, Mitarbeiter von Baubehörden, Sachkundige nach TRGS 519, Anlage 4, die ihren Sachkundenachweisverlängern wollen..
Hintergrund
Nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 GefStoffV und Nr. 2.7 Abs. 3 der neuen TRGS 519 wurde erstmalig die Fortbildungspflicht für Sachkundige eingeführt.
Die Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Abweichend davon behalten Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrganges. Die Mindestanforderungen an die Fortbildungslehrgänge werden in Anlage 5 beschrieben.
Zusatzleistungen
Im Seminarpreis sind die Schulungsunterlagen sowie die Seminarverpflegung bereits enthalten.
Rechtliche / normative Grundlagen
Anhang I Nr. 2.4.2 Abs.3 GefStoffV, Nr. 2.7 Abs. 3 TRGS 519
Inhalte
- Asbestprodukte und ihre Verwendung („neue“ Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
- Tätigkeiten mit geringer Exposition und emissionsarme Verfahren
- Zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen
- Baustelleneinrichtung
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan
- Anzeige der Arbeiten
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Auswahl und Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung
Voraussetzungen
gültige Sachkunde nach TRGS Anlage 4
Abschluss
Zertifikat der DEKRA Akademie mit Hinweis auf die Anerkennung durch die Bezirksregierung Stuttgart
Gültigkeit
6 Jahre
Kompetenz
Die DEKRA Akademie führt seit 1993 behördlich anerkannte Asbest-Lehrgänge gemäß TRGS 519 durch. Wir sind zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV.
Hinweise
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
Als Mitglied des VDSI erhalten Sie bei erfolgreicher Teilnahme an diesem Seminar folgende VDSI-Punkte: 1 Punkt Themenfeld Arbeitsschutz, 1 Punkt Themenfeld Gesundheitsschutz
Ansprechperson
Frau Jenny Gutowski
Beratung Gefahrgut-Logistik / Umweltseminare
Telefon: +49.40.534393-21
Telefax: +49.40.534393-99
jenny.gutowski@dekra.com
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht