Inhalt
Um in Schleswig-Holstein in der Notfallrettung oder als Verantwortlicher im Krankentransport als Rettungssanitäter eingesetzt zu werden, müssen Rettungssanitäter eine Einsatzerfahrung von 100 Notfalleinsätzen gemäß §2 Abs. 7 SHRDG nachweisen. Analog zu der Notarzt-Ausbildung – bei der Ärzte im Rahmen ihrer Notarzt-Ausbildung 25 der 50 Notfalleinsätze in Simulation absolvieren können – hat das Land Schleswig-Holstein mit Wirkung vom 01.01.2021 erlassen (§16 Abs. 1 RettSan-APrVO), dass auch Rettungssanitäter 50 der 100 geforderten Notfalleinsätze in Simulationen an einer hierfür anerkannten Ausbildungsstätte absolvieren können.
Das AZFN hat in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein und seinen Kooperationspartnern aus dem Rettungsdienst hierfür ein spezielles Konzept entwickelt.
Inhalte und Struktur:
- Kursleitung durch speziell ausgebildete Ärzte oder Notfallsanitäter
- Pro Gruppe in Simulation und Debriefing ausgebildete Tutoren
- Arbeiten gemäß rettungsdienstlichem Standard nach den „Handlungsempfehlungen für den Rettungsdienst im Land Schleswig-Holstein – herausgegeben von den Trägern des Rettungsdienstes“
- Strukturierte & effektive Debriefings
- Bis zu 10 Fallsimulationen pro Ausbildungstag
- Auch für Ehrenamtliche möglich, da sowohl Ausbildungen in der Woche als auch Wochenendseminare angeboten werden
Teilnahmevoraussetzungen:
- Sie besitzen die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht